Unser beliebter Familienflohmarkt – traditionell am Heimatfestsonntag – von Saselerinnen und Saseler für alle Flohmarktfreunde aus nah und fern.
Termin: Sonntag, 22. September 2024, 07.00 – 15.30 Uhr
Standgebühren: 3 Meter € 24,00 im Vorverkauf, sonst € 30,00
Jeder weitere Meter € 8,00 im Vorverkauf, sonst € 10,00
Kinder (bis 14 Jahre) 1 Meter frei
Standgebühren sind auch von Anliegern zu entrichten. Direkte Anlieger zahlen für die ersten drei Meter nur den halben Preis. Der Betrag wird nach Vorzeigen der Anmeldung vom Flohmarktpersonal am Sonntag erstattet.
ANMELDUNGEN:
Reisebüro Ziggert
-TUI-Premium Partner-
Saseler Markt 15/16, 22393 Hamburg
Eine Anmeldung ist auch per E-Mail möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie die gewünschte Größe des Standes mit. Sie erhalten dann Mitteilung über unsere Kontodaten und nach erfolgter eingegangener Überweisung der Standgebühr auf unser Konto eine Anmeldebestätigung per E-Mail: flohmarkt(at)saseler-heimatfest.de
Ich verpflichte mich:
- den Stand erst ab 6.00 Uhr aufzubauen,
- möglichst dicht an den Flohmarktnachbarn anzuschließen. Dabei soll die Lücke = Durchgang
nicht größer als 60 cm sein. Sollte die Standbreite größer als gebucht sein, so erfolgt eine Zuzahlung
zu Normalpreisen. - mein Fahrzeug sofort nach dem Entladen (spätestens bis 7.00 Uhr) außerhalb des Flohmarktgeländes
abzustellen. - anfallenden Müll nach Veranstaltungsende in den Container auf dem Festplatz (Postseite)
zu entsorgen oder mitzunehmen, so dass ich meinen Standplatz sauber verlasse. - diese Anmeldebestätigung während der gesamten Veranstaltung an meinem Stand bereitzuhalten.
- das Flohmarktgelände zum Abbau nicht vor 15.30 Uhr mit dem Auto zu befahren. Danach ist
besondere Vorsicht geboten, da nicht alle Flohmarktstände zur gleichen Zeit abgebaut werden! - Den Anordnungen der Flohmarktordner ist Folge zu leisten.
Eine gesonderte Standzuordnung erfolgt nicht.
Die Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Gezahlte Flohmarktgebühren werden bei Nichterscheinen nicht erstattet.