Unser beliebter Familienflohmarkt – von Saselerinnen und Saseler für alle Flohmarktfreunde aus nah und fern.
In diesem Jahr veranstalten wir zwei Flohmärkte im Herzen unseres Stadtteils.
Im Rahmen des „100 Jahre TSV Sasel-Sommerfestes“ vom 27. bis 29. Juni 2025 auf dem Saseler Markt findet der Flohmarkt vom Saseler Heimaftfes e.V. am
Sonntag, den 29. Juni, 07.00 – 15.30 Uhr
statt.
Traditioneller Heimatfest-Flohmarkt:
Sonntag, 21. September 2025, 07.00 – 15.30 Uhr
Für beide Veranstaltungen gelten folgende Teilnahmebedingungen und Anmeldegebühren:
Standgebühr:
• pro Meter 10 Euro im Vorverkauf – danach 12 Euro – mindestens 3 Meter!
• verkaufende Kinder (bis 14 Jahre) einen Meter frei!
• direkte Anlieger zahlen für die ersten 3 Meter nur die Hälfte.
Anmeldungen für den Flohmarkt am 29.06.2025 ab sofort möglich im
Reisebüro Ziggert, Saseler Markt 15/16
oder per E-Mail: flohmarkt@saseler-heimafest.de
Bei Anmeldung per E-Mail erhalten Sie eine Anmeldebestätigung erst nach Eingang der Standgebühr auf unserem Konto.
Ich verpflichte mich:
- den Stand erst ab 6.00 Uhr aufzubauen,
- möglichst dicht an den Flohmarktnachbarn anzuschließen. Dabei soll die Lücke = Durchgang
nicht größer als 60 cm sein. Sollte die Standbreite größer als gebucht sein, so erfolgt eine Zuzahlung
zu Normalpreisen. - mein Fahrzeug sofort nach dem Entladen (spätestens bis 7.00 Uhr) außerhalb des Flohmarktgeländes
abzustellen. - anfallenden Müll nach Veranstaltungsende in den Container auf dem Festplatz (Postseite)
zu entsorgen oder mitzunehmen, so dass ich meinen Standplatz sauber verlasse. - diese Anmeldebestätigung während der gesamten Veranstaltung an meinem Stand bereitzuhalten.
- das Flohmarktgelände zum Abbau nicht vor 15.30 Uhr mit dem Auto zu befahren. Danach ist
besondere Vorsicht geboten, da nicht alle Flohmarktstände zur gleichen Zeit abgebaut werden! - Den Anordnungen der Flohmarktordner ist Folge zu leisten.
Eine gesonderte Standzuordnung erfolgt nicht.
Die Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Gezahlte Flohmarktgebühren werden bei Nichterscheinen nicht erstattet.